Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Ordentliche- und Ehrenmitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die ein Facharztdiplom vorweisen können, oder aber in Ausbildung zum Facharzt sind und in einer Landesärztekammer in Österreich eingetragen sind. Ehrenmitglieder können auch pensionierte Ärzt*innen sein.
Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Vorstand muss binnen 4 Wochen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen und diese Entscheidung binnen 2 Wochen allen Mitgliedern bekannt geben.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt auf Grund eines schriftlichen (Brief oder Email) oder elektronisch verarbeiteten Aufnahmeantrags an den Vorstand. Die Mitgliedschaft wird wirksam mit dem Eingang des ersten Jahresmitgliedsbeitrages. Mit Leistung des Jahresbeitrages stimmen die Mitglieder automatisch der elektronischen Verarbeitung und Verwaltung ihrer persönlichen Daten in der Mitgliederdatei und der Zusendung von elektronisch verarbeiteten Informationen (eMail, Newsletter, Fax, u.ä.) zu. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder elektronisch verarbeitet (eMail, Newsletter, Fax, u.ä.) widerrufen werden. Sämtliche Datenverarbeitungen unterliegen dem Österreichischen Datenschutzgesetz.
Mitgliedsgebühr
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Berufsverband der österreichischen Fachärzte haben, treten Sie jetzt ein und unterstützen Sie uns bei der Arbeit für eine vernünftige Gesundheitspolitik und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.
Aktuelle jährliche Mitgliedsgebühr: 50 EUR